Kolumne
Lutz Johanning  Professor für empirische Kapitalmarktforschung

Faire Teilung der Wertschöpfung

Die britische Finanzmarktaufsicht FCA fodert mehr Preiswettbewerb bei Anlagefonds.

Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hatte bereits in ihrem Bericht vom November 2016 einen unzureichenden Preiswettbewerb und zu hohe Kosten aktiver Fonds festgestellt. Während Asset Manager in Grossbritannien eine stabile durchschnittliche operative Marge von 36 Prozent erzielen, können weder passive noch aktive Fonds eine durchschnittliche Outperformance für die Anleger erzielen.

Zudem kritisiert die FCA die Investment Consultants, die ihre Treuhandpflichten für die Anleger nicht ordnungsgemäss wahrnähmen. Im Juli 2017 hat die FCA ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Herstellung eines effektiven Preiswettbewerbs und besserer Kosten bei der Fondsanlage zielen unter anderem auf die Erhöhung des Wettbewerbs durch Offenlegung einer Gesamtkostenquote, Erhöhung des Anlegerschutzes durch Verpflichtung der Asset Manager im Interesse des Anlegers zu handeln oder mehr Klarheit über die Fonds-/Anlageziele.

Erfahrungsgemäss wirken solche Regelungen aber eher langfristig. Es stellt sich die Frage, ob und wie die Situation der Anleger auch kurzfristig und konkreter verbessert werden kann. Die Offenlegung einer Gesamtkostenquote (bereits in den PRIIPs/MiFID II Regulierungen vorgesehen) ist eine wichtige Massnahme. Allerdings erhält ein Anleger damit lediglich eine Aussage über die Ist-Kosten seiner Anlage. Damit hat er noch keine Anhaltspunkte, wie hoch optimale Kosten (Soll-Kosten) ausfallen sollten und insbesondere welche Schritte zur Kostenreduktion einzuleiten sind.

Die Schätzung dieser Kosten ist aufwändig und erfordert detailliertes Wissen, da sie von spezifischen Gegebenheiten abhängen wie beispielsweise den Anlagezielen, der Struktur und Grösse des Gesamtportfolios des Anlegers sowie dem Anlageweg (Fonds oder Segregated Account), der Anlagephilosophie (avktiv oder passiv) und dem Managementstil oder den Produktionskosten des Anbieters.

Optimale Kosten lassen sich mithin nur sachgerecht aus Peergroup-Daten für tatsächlich bezahlte Management- und Transaktionskosten in den spezifischen Segmenten und Kenntnissen über Produktionsprozesse der Anbieter schätzen. Meistens sind aber nicht einmal Daten über tatsächlich bezahlte Verwaltungsvergütungen für liquide Fonds öffentlich verfügbar. Somit dürfte es selbst für die meisten institutionellen Anleger sehr herausfordernd sein, ohne die Zuhilfenahme von spezialisierten Dienstleistern volle Transparenz der optimalen Kosten zu schaffen und Massnahmen zur Kostenreduktion und damit zur Erhöhung der Anlagerenditen umzusetzen.

Es ist unbestritten, dass die Asset-Management-Branche einen erheblichen Wertbeitrag leistet, indem sie institutionellen wie auch privaten Anlegern vielfältige Möglichkeiten zur Kapitalanlage und damit insbesondere zur Ansparung eines Pensionsvermögens anbietet. Es ist aber nicht nur aus Sicht der britischen Aufsichtsbehörde, sondern auch eines jeden Anlegers folgerichtig, dass die im Anlagemarkt erzielte Wertschöpfung fair zwischen den involvierten Parteien aufgeteilt wird. Während die Anleger eine nachhaltige durchschnittliche Outperformance nach Kosten erzielen sollten, steht den Anbietern eine angemessene risikoadäquate Vergütung zu. Über die Ermittlung angemessener Soll-Kosten und die Umsetzung geeigneter Massnahmen lässt sich unmittelbar eine faire Teilung der Wertschöpfung für Anleger und Produzenten erreichen.


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