Kolumne
Alex Hinder  CEO bei Hinder Asset Management

Rendite nach Steuern zählt

Steuerliche Aspekte werden beim Handel von ETF oftmals zu wenig berücksichtigt. Alex Hinder zeigt Fallstricke auf.

Vieles deutet darauf hin, dass Anleger in den kommenden Jahren mit tieferen Erträgen auf ihren Vermögensanlagen werden leben müssen. In einem solchen Umfeld wirken sich hohe Kosten besonders gravierend auf die Vermögensentwicklung aus. Es wird für Anleger daher noch wichtiger, die Kosten im Griff zu behalten. Erfreulich ist, dass die ETF-Anbieter die Verwaltungsgebühren ihrer Produkte in den letzten Jahren deutlich reduziert haben. Diese sind aber nicht die einzigen Kosten, die beim Investieren anfallen können. So schmälern aus Steuern resultierende Kosten die Rendite ebenfalls. Diese werden aber kaum beachtet, dabei können sie bei häufigen Umschichtungen höher ausfallen als die jährliche Verwaltungsgebühr.

Bei Investitionen in ETF fallen sowohl auf der Ebene des Anlegers wie auch auf Fondsebene Steuern an. Private Schweizer Steuerpflichtige bezahlen Einkommenssteuern auf ihren Erträgen und Vermögenssteuern auf ihren Vermögen. Bei thesaurierenden ETF muss der Anleger darauf achten, dass die Erträge und Kapitalgewinne getrennt ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, bezahlt der Anleger auch auf dem Kapitalgewinn Einkommenssteuern. Ebenfalls auf Anlegerebene wird beim Kauf und Verkauf von ETF analog zu anderen Wertpapieren eine Umsatzabgabe (Stempelsteuer) erhoben. Diese beträgt 0,075 Prozent für inländische und 0,15 Prozent für ausländische Wertschriften.

Häufiges Umschichten kann somit rasch ins Geld gehen, fallen doch pro Umschichtung Stempelsteuern zwischen 0,15 und 0,30 Prozent an, abhängig vom Fondsdomizil der beiden ETF. Von der Stempelsteuer ganz befreit sind Zeichnungen von inländischen Indexfonds am Primärmarkt. Das ist ein klarer Vorteil für Indexfonds mit Schweizer Fondsdomizil. Generell fällt bei Produkten mit Fondsdomizil Schweiz auf den Zins- oder Dividendenerträgen die Verrechnungssteuer im Umfang von 35 Prozent an. In der Schweiz wohnhafte Anleger können diese aber vollumfänglich zurückfordern, indem sie die Erträge in der Steuererklärung deklarieren.

Die Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden müssen auch ausländische ETF und Anlagefonds bezahlen, die in Schweizer Werte investieren. Im Gegensatz zu Schweizer Fonds und ETF können die ausländischen Fonds diese aber nicht zurückfordern. Aus diesem Grund haben ausländische ETF auf Schweizer Anlagen einen fundamentalen Performancenachteil. Franken-Anleger sollten bei Investitionen in Schweizer Wertschriften auf jeden Fall ein Produkt mit Schweizer Domizil wählen.

Quellensteuerabzüge können also nicht nur auf Anlegerebene erfolgen, sondern auch innerhalb der ETF. Schweizer Privatanleger, die direkt in ausländische Aktien investieren, sehen sich ebenfalls mit Quellensteuerabzügen konfrontiert. Deren Höhe ist abhängig vom Fondsdomizil des Produkts und dessen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern, in die der ETF investiert.

Je höher die Dividendenrendite eines Marktes ist, desto grösser sind folglich auch die potenziellen Quellensteuerkosten. Für den Privatanleger sind diese Steuerkosten nicht durchschaubar. Obwohl ETF als einfache Investmentprodukte angepriesen werden, dürfte es sich für Private auszahlen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. ETF und Indexfonds sind für langfristig orientierte Anleger auch nach Abzug von Steuern die effektivsten Anlageinstrumente für den Vermögensaufbau.


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