Sorgfalt bei der Produktauswahl walten lassen

ETF sind einfache, transparente und flexible Anlageprodukte. Doch der Erfolg dieser jungen Industrie wirft auch Schatten. Die zunehmende Komplexität bietet zwar Chancen, birgt aber auch Risiken. Anleger sollten sich mit beidem auseinandersetzen.

Text: Rino Borini

Immer mehr private Anleger setzen auf die kosteneffizienten Indexvehikel. Die Volumina steigen, und immer mehr Marktanbieter wollen sich ein Stück vom grossen Anlagekuchen abschneiden. Per Mitte 2010 lagen welt­weit knapp fünf Prozent aller Vermögen in Exchange Traded Funds. In den letzten Jahren haben sich die Instrumente weg von ihrem Ursprung der physischen Replikation hin zu synthetischen Vehikeln weiterentwickelt. Dank der Ucits III-Richtline dürfen Fonds bis maximal zehn Prozent des Vermögens in derivative Strukturen in­vestieren. Damit haben diese Fonds ein Gegenparteirisiko.

Mitte April hat der internationale Finanzstabilitätsrat (FSB) ein Gutachten zum ETF-Markt veröffentlicht. Darin bezeichnet das G20-Gremium börsengehandelte Indexfonds und ähnliche Produkte als Risiken für die Fi­nanzmärkte. Viele neue Produkte seien kom­plex und undurchschaubar, so dass viele Markt­teilnehmer die damit verbundenen Risiken noch nicht verstünden. Besorgt zeigt sich das vom italienischen Notenbankchef Mario Draghi ge­leitete Gremium vor allem über synthetische ETF. Dabei nutzen die Anbieter Swapgeschäfte zur Indexabbildung.

Die perfekte Indexrendite

Bei dieser Rep­likationsart investieren die Anbieter nicht in die dem Index zugrunde liegenden Werte. Viel­mehr wird das eingesammelte Kapital in ande­re Papiere gesteckt. Damit am Ende trotzdem die versprochene Kursentwicklung ausbezahlt werden kann, sichert sich der Anbieter mit ei­nem Swapgeschäft ab. Der ETF-Anbieter er­hält vom Swappartner die perfekte Indexren­dite ausbezahlt, im Gegenzug bezahlt er die Rendite, die er mit den investierten Wertpapie­ren erzielt hat.

Einer der Kritikpunkte der FSB ist, dass der Tauschpartner oft zum Verbund des ETF-Anbieters gehört. So schliesst Credit Suisse Asset Management seine Swapgeschäf­te mit ihrer eigenen Investmentbank ab. Das­selbe tut UBS oder die Deutsche Bank. Würde der Tauschpartner Pleite gehen, träfe das auch den ETF-Anleger. Kann der Swapkontrahent sei­nen Verpflichtungen nicht nachkommen, erlei­den Anleger Verluste.

Das Risiko ist jedoch nur bedingt vergleichbar mit dem Emittentenrisiko bei Zertifikaten, weil sich im ETF Vermögens­werte befinden, die durch den Status des Fonds als Sondervermögen geschützt sind. Das Ge­genparteirisiko ist somit abhängig vom ausste­henden Betrag, dem Grad und der Art der Be­sicherung sowie der Qualität der Sicherheiten.

Facettenreiche Abbildungsmethoden

Ent­scheidend ist die Art der Besicherung. Han­delt es sich um einen Fully Funded Swap, so befinden sich die Sicherheiten nicht im Fonds und oftmals hat auch der ETF-Anbieter keinen uneingeschränkten Zugriff. Das ist bei einem Pfand der Fall. Im Konkursfall muss der An­spruch auf dieses Pfand nachgewiesen und ge­prüft werden. Ein Insolvenzverwalter würde das Pfand dann verkaufen und damit die Schuld ge­genüber dem ETF-Anbieter begleichen.

Es kann aber auch passieren, dass der Anteil über einen längeren Zeitraum eingefroren wird. Ausserdem muss bei dieser Swapvariante geklärt werden, wo das Collateral gehalten wird, was enthalten ist, wer es bewertet und auch wem es gehört. Dies ist ebenso bei der Sicherungsübereignung, einem Transferred Ownership (auch Transfer of Ownership), der Fall.

Dabei werden die Sicher­heiten beispielsweise auf ein im Namen des Fonds geführtes Konto übertragen. Im Gegen­satz zum Pfand hat der Anbieter darauf leich­teren Zugriff. Wiederum anders präsentiert sich der Kon­kursfall bei einem ETF, bei dem Unfunded Swaps zum Einsatz gelangen.

Mitte April hat der internationale Finanzstabilitätsrat (FSB) ein Gutachten zum ETF-Markt veröffentlicht. Darin bezeichnet das G20-Gremium börsengehandelte Indexfonds und ähnliche Produkte als Risiken für die Fi­nanzmärkte.

Viele neue Produkte seien kom­plex und undurchschaubar, so dass viele Markt­teilnehmer die damit verbundenen Risiken noch nicht verstünden. Besorgt zeigt sich das vom italienischen Notenbankchef Mario Draghi ge­leitete Gremium vor allem über synthetische ETF. Dabei nutzen die Anbieter Swapgeschäfte zur Indexabbildung.

Die perfekte Indexrendite

Bei dieser Rep­likationsart investieren die Anbieter nicht in die dem Index zugrunde liegenden Werte. Viel­mehr wird das eingesammelte Kapital in ande­re Papiere gesteckt. Damit am Ende trotzdem die versprochene Kursentwicklung ausbezahlt werden kann, sichert sich der Anbieter mit ei­nem Swapgeschäft ab.

Der ETF-Anbieter er­hält vom Swappartner die perfekte Indexren­dite ausbezahlt, im Gegenzug bezahlt er die Rendite, die er mit den investierten Wertpapie­ren erzielt hat. Einer der Kritikpunkte der FSB ist, dass der Tauschpartner oft zum Verbund des ETF-Anbieters gehört. So schliesst Credit Suisse Asset Management seine Swapgeschäf­te mit ihrer eigenen Investmentbank ab.

Das­selbe tut UBS oder die Deutsche Bank. Würde der Tauschpartner pleite gehen, träfe das auch den ETF-Anleger. Kann der Swapkontrahent sei­nen Verpflichtungen nicht nachkommen, erlei­den Anleger Verluste.

Das Risiko ist jedoch nur bedingt vergleichbar mit dem Emittentenrisiko bei Zertifikaten, weil sich im ETF Vermögens­werte befinden, die durch den Status des Fonds als Sondervermögen geschützt sind. Das Ge­genparteirisiko ist somit abhängig vom ausste­henden Betrag, dem Grad und der Art der Be­sicherung sowie der Qualität der Sicherheiten.

Facettenreiche Abbildungsmethoden

Ent­scheidend ist die Art der Besicherung. Han­delt es sich um einen Fully Funded Swap, so befinden sich die Sicherheiten nicht im Fonds und oftmals hat auch der ETF-Anbieter keinen uneingeschränkten Zugriff. Das ist bei einem Pfand der Fall. Im Konkursfall muss der An­spruch auf dieses Pfand nachgewiesen und ge­prüft werden. Ein Insolvenzverwalter würde das Pfand dann verkaufen und damit die Schuld ge­genüber dem ETF-Anbieter begleichen.

2011-04-tab-chart-brenn

Es kann aber auch passieren, dass der Anteil über einen längeren Zeitraum eingefroren wird. Ausserdem muss bei dieser Swapvariante geklärt werden, wo das Collateral gehalten wird, was enthalten ist, wer es bewertet und auch wem es gehört. Dies ist ebenso bei der Sicherungsübereignung, einem Transferred Ownership (auch Transfer of Ownership), der Fall.

Dabei werden die Sicher­heiten beispielsweise auf ein im Namen des Fonds geführtes Konto übertragen. Im Gegen­satz zum Pfand hat der Anbieter darauf leich­teren Zugriff. Wiederum anders präsentiert sich der Kon­kursfall bei einem ETF, bei dem Unfunded Swaps zum Einsatz gelangen.


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